TPO Verbot ab 01.09.2025
TPO-Verbot ab 01. September 2025
Eins jedoch schon vorweg: Unsere Produkte sind bereits seit vielen Jahren komplett frei von TPO.
In der EU und in der Schweiz tritt ab dem 1. September 2025 ein Verkaufs- und Anwendungsverbot für alle kosmetischen Produkte mit TPO (Trimethylbenzoyl-Diphenylphosphinoxid) in Kraft.
TPO ist ein Photoinitiator, der oft in Gelen und Gel-Lacken eingesetzt wurde. Wegen seiner Einstufung als CMR‑Stoff Kategorie 1B (kann fortpflanzungsgefährdend wirken) ist er ab diesem Datum gemäß EU-Verordnung 2024/197 komplett verboten
Was bedeutet das, falls Sie von anderen Anbietern noch solche Produkte haben?
- Bis 31.08.2025 dürfen TPO-haltige Produkte noch verwendet und verkauft werden.
- Ab dem 01.09.2025 ist die Verwendung, der Verkauf und die Lagerung solcher Produkte nicht mehr erlaubt – auch nicht privat oder im Studio.
- Restbestände müssen entsorgt werden – eine Abverkaufs- oder Übergangsfrist gibt es nicht.
Warum das Verbot?
TPO wurde als CMR-Stoff (krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend) der Kategorie 1B eingestuft und ist damit laut EU-Kosmetikverordnung verboten.
Was sollten Sie jetzt tun?
- Überprüfen Sie Ihre Bestände auf TPO-haltige Produkte.
- Planen Sie rechtzeitig den Umstieg auf TPO-freie Alternativen.
- Kontaktieren Sie uns gern – wir beraten Sie zu passenden, rechtskonformen Ersatzprodukten.