TPO-Verbot ab 01. September 2025

Eins jedoch schon vorweg: Unsere Produkte sind bereits seit vielen Jahren komplett frei von TPO.

In der EU und in der Schweiz tritt ab dem 1. September 2025 ein Verkaufs- und Anwendungsverbot für alle kosmetischen Produkte mit TPO (Trimethylbenzoyl-Diphenylphosphinoxid) in Kraft.

TPO ist ein Photoinitiator, der oft in Gelen und Gel-Lacken eingesetzt wurde. Wegen seiner Einstufung als CMR‑Stoff Kategorie 1B (kann fortpflanzungsgefährdend wirken) ist er ab diesem Datum gemäß EU-Verordnung 2024/197 komplett verboten

Was bedeutet das, falls Sie von anderen Anbietern noch solche Produkte haben?

  • Bis 31.08.2025 dürfen TPO-haltige Produkte noch verwendet und verkauft werden.
  • Ab dem 01.09.2025 ist die Verwendung, der Verkauf und die Lagerung solcher Produkte nicht mehr erlaubt – auch nicht privat oder im Studio.
  • Restbestände müssen entsorgt werden – eine Abverkaufs- oder Übergangsfrist gibt es nicht.

Warum das Verbot?

TPO wurde als CMR-Stoff (krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend) der Kategorie 1B eingestuft und ist damit laut EU-Kosmetikverordnung verboten.

Was sollten Sie jetzt tun?

  • Überprüfen Sie Ihre Bestände auf TPO-haltige Produkte.
  • Planen Sie rechtzeitig den Umstieg auf TPO-freie Alternativen.
  • Kontaktieren Sie uns gern – wir beraten Sie zu passenden, rechtskonformen Ersatzprodukten.

Hier geht es zur kompletten EU-Verordnung